Sonntag, 29. Januar 2017

Unser Bauträger hat das Insolvenzverfahren eröffnet

Unser ehemaliger Bauträger, die Immo Bau GmbH aus Spelle, am 20.09.2016 zur BW Bauen & Wohnen GmbH umfirmiert, hat am 25.01.2017 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren am Amtsgericht Lingen (Ems) eröffnet. Lange war es für uns schon absehbar, aber seit heute ist es schriftlich. Wir wünschen allen, die sich noch mit der Firma in der Bauphase befinden, starke Nerven und viel Glück.

Interessant finden wir, das in der Involvenzbekanntmachung noch die Adresse aus Spelle genannt wird, obwohl die Firma laut Handelsregister seit 13.09.2016 ihren Sitz doch in der Brunnenstraße 22, 49124 Georgsmarienhütte hat. An der Adresse in der Robert Bosch Straße 13 hat doch die immoBAU Projekt GmbH ihren Sitz.... Komisch!

18 IN 55/16 : Über das Vermögen der BW Bauen und Wohnen GmbH, Robert Bosch Straße 13, 48480 Spelle (AG Osnabrück, HRB 100555), vertr. d.: Christian Stockmann, Robert Bosch Straße 13, 48480 Spelle, (Geschäftsführer),ist am 25.01.2017 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stephan Michels, Schlossstraße 11, 49186 Bad Iburg, Tel.: 05403/7883680, Fax: 054037883689.

Die Gläubiger werden aufgefordert:
a)     Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.03.2017 anzumelden;
b)     dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 29.03.2017, 10:00 Uhr, Saal Z 17, Neubau, Burgstraße 28, 49808 Lingen (Ems) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
·         die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
·         die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
·         die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
·         Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
·         eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
·         den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
·         die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
·         besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
·         eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
·         eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
·         Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
·         eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Lingen (Ems), 25.01.2017

Quelle: https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl

1 Kommentar:

  1. http://www.noz.de/lokales/spelle/artikel/848821/immobau-projekt-gmbh-in-spelle-weiter-am-markt

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