Mittwoch, 27. Februar 2013

Unterlagen für Baufreistellungsverrfahren sind abgegeben

So, die Unterlagen für das Baufreistellungsverfahren die wir gestern vom Architekten mitbekommen haben, sind heute morgen bei der Gemeinde abgegeben worden. Da wir in einem Baugebiet mit Bebauungsplan bauen wollen, brauchen wir keinen Bauantrag stellen, sondern es reicht für uns ein sogenanntes Baufreistellungsverfahren / Freistellungsverfahren gemäß §67 BauO NRW aus.

In vier Wochen könnten wir also, wenn die Gemeinde nichts einzuwenden hat und Immo Bau schnell genug ist, mit dem bauen anfangen.

Für uns heißt es jetzt noch Klinker und Dachsteine fest aussuchen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen